Dr. Ortwin Weltrich | Vita
Geboren 1955 in Dortmund, verheiratet, drei Kinder.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Erstes Staatsexamen 1981. Zweites Staatsexamen 1984. Promotion zum Dr. jur. 1991 mit einer Dissertation zum Europäischen Kartellrecht.
Von 1984-1989 geschäftsführender wissenschaftlicher Assistent am Institut für das Recht der Europäischen Gemeinschaften der Universität zu Köln( Direktoren: Prof. Dr. Karl Carstens, ehemaliger Bundespräsident, Prof. Dr. Bodo Börner) mit Aufgaben in Forschung und Lehre im europäischen Wirtschaftsrecht. Zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen.
1989-1993 Zulassung als Rechtsanwalt.
Vom 1.1.1990-31.12.1991 Referatsleiter beim Zentralverband des Deutschen Handwerks für Handwerks- und Wirtschaftsrecht, insbesondere für die DDR/Neue Bundesländer im Zuge der Deutschen Einheit.
Von 1992-Januar 2007 Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln und Leitung des Geschäftsbereiches „Recht und allgemeine Verwaltung“.
des Westdeutschen Handwerkskammertages und von 1992-2006 Vorsitzender der Kfz-Schiedsstelle Köln.
Vom 1.Februar 2007-Ende März 2019 Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln mit der Gesamtinteressenvertretung und Verwaltungsführung der Kammer( 34000 Unternehmen mit 190000 Beschäftigten).
Von 2009-2019 im Vorstand des Regio Köln/Bonn e.V.,
Mitglied im Aufsichtsrat der Zukunftsregion Rheinisches Revier, Mitglied im Stadtbeirat zur Organisationsreform der Stadtverwaltung Köln, Mitglied in zahlreichen weiteren Gremien.
Seit Mai 2019 Zulassung als Rechtsanwalt. Tätigkeit als selbständiger Berater und Speaker.
Weitere Tätigkeiten:
- Wirtschaftsbotschafter der Stadt Köln sowie des Rhein-Erft-Kreises
- Mitglied im WDR-Rundfunkrat(von 2007 bis 1/2020)
- Mitglied in der Vertreterversammlung der Signal Iduna Krankenversicherung
- Mitglied in der Gesellschaft für Rechtsvergleichung
- Mitglied in der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Europarecht
- Mitglied im Lionsclub Köln-Colonia
Veröffentlichungen
Kölner Schriften zum
Europarecht, Bd. 39,
Köln 1992, 389 Seiten
Nr. 123/85 der EG-Kommission
DB 1987, 2293 – 2299
Beschluß vom 20.10.1987
DB 1988, 806 – 808
RIW 1989, 90 – 94